Ratgeber
Projekte nach Meilensteinen abrechnen
Bei der Meilensteinabrechnung wird ein Projekt in Stufen berechnet, jede dann, wenn das im Vertrag genannte Ereignis eingetreten ist – meist die Abnahme durch den Kunden –, und die Schlussrechnung zieht jede bereits vereinnahmte Anzahlung samt Umsatzsteuer ab.
Stand:
Wann darf ein Meilenstein abgerechnet werden?
Wenn der vertragliche Auslöser eingetreten ist: die Unterschrift, ein Liefertermin oder die schriftliche Abnahme durch den Kunden.
Valtor hält einen Meilenstein, der an eine Abnahme gebunden ist, zurück, bis der Nachweis vorliegt. Ihr Kunde erhält einen sicheren Link, über den er die Abnahme bestätigen und den Nachweis hochladen kann.
Wie passen Anzahlung und Schlussrechnung zusammen?
Eine Anzahlung wird vor der Leistung berechnet, oft bei Unterschrift. Die Schlussrechnung nennt den Gesamtpreis und zieht die vor der Leistung vereinnahmten Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer ab, wie es § 14 Abs. 5 UStG verlangt.
Valtor hält fest, welche Anzahlung zu welcher Schlussrechnung gehört, damit der Abzug nie vergessen wird.
Beispiel: Ein Projekt über 54.000 € mit 30 % Anzahlung – 16.200 € bei Unterschrift, Teilbeträge nach Abnahme des Konzepts und des Kampagnenstarts, zuletzt die Schlussrechnung über den Gesamtpreis abzüglich der Anzahlung.
Was passiert, wenn die Abnahme ausbleibt?
Der Meilenstein bleibt zurückgehalten, und die verantwortliche Person wird erinnert. Nichts wird auf die Vermutung hin abgerechnet, der Kunde habe abgenommen.
Ändert sich das Projekt, wird die Änderung als Nachtrag erfasst und der Kalender daraus neu berechnet.
Was braucht eine Meilenstein-Rechnung?
- Die Leistung und den Vertrag, zu dem sie gehört.
- Das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum.
- Die Bestellnummer, wo der Kunde eine verlangt.
- Bei der Schlussrechnung die abgezogenen Anzahlungen mit ihrer Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Ist eine Anzahlungsrechnung eine richtige Rechnung?
Ja. Eine Anzahlungsrechnung ist eine Rechnung im Sinne von § 14 UStG. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Anzahlung vereinnahmt wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG).
Kann mein Kunde die Abnahme digital bestätigen?
Ja. Valtor sendet einen sicheren Link, über den Ihr Kunde die Abnahme bestätigt und den Nachweis hochlädt. Erst dann wird der Meilenstein zur Abrechnung frei.